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Allgemeine Vertragsbedingungen

I. Grundlegende Bestimmungen (Stand 04/2013)

Der Vertrag kommt zustande mit

IBV-Sprachreisen

Triererstr. 112

56070 Koblenz

vertreten durch den Inhaber Ignacio Benítez Vázquez

nachfolgend IBV-Sprachreisen genannt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie dem Impressum. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen IBV-Sprachreisen und dem jeweiligen Kunden und werden mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.

II. Abschluss des Reisevertrages

1. Die Reiseangebote von IBV-Sprachreisen  im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Vertragsangebot des Kunden).

2. Die Anmeldung kann schriftlich, per  E-Mail oder über das Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Reisebestätigung seitens IBV-Sprachreisen zustande.

4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das IBV-Sprachreisen 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde den Reisepreis zahlt.

5. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext wird bei IBV-Sprachreisen gespeichert. Unabhängig davon wird der Kunde gebeten, selbst für eine gesonderte Speicherung zu sorgen.

III. Preise, Bezahlung

1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen für Verbraucher Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

2. Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: Zahlung per Überweisung.

3. Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 250,- pro Reiseteilnehmer fällig, welche auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein an IBV-Sprachreisen zu leisten.

4. Die Restzahlung wird, wenn nicht anders vereinbart, 29 Tage vor Reiseantritt fällig, ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt bzw. versandt. IBV-Sprachreisen übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können.

5. Leistet der Kunde Anzahlung oder Restzahlung trotz Fälligkeit nicht innerhalb den vorgegebenen Fristen, so ist IBV-Sprachreisen berechtigt, nach Aufforderung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII. 2. dieser Vertragsbedingungen zu belasten.

6. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

IV. Preiserhöhung

1. Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate, ist IBV-Sprachreisen berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen, sofern damit einer Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den erhöhten Wechselkurs für IBV-Sprachreisen verteuert hat. Sie ist ferner nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für IBV-Sprachreisen nicht vorhersehbar waren.

2. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat IBV-Sprachreisen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Erhöhungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ­ IBV-Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

3. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von IBV-Sprachreisen über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform empfohlen.

V. Leistungen

1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und auf der Internetseite und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sollten schriftlich getroffen werden.

2. Die im Prospekt und auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für IBV-Sprachreisen bindend. Jedoch behält sich IBV-Sprachreisen ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären wegen einer Änderung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse sowie dann, wenn die vom Kunden gewünschte und in der Internetseite ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist. Außerdem können die Angaben über die Schulungsräume sowie die Unterkunft geändert werden. In allen diesen Fällen wird der Reisende vor der Buchung über die Änderung informiert.

3. Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind von IBV-Sprachreisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in den Prospekten bzw. auf der Internetseite oder die Buchungsbestätigung von IBV-Sprachreisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

4. Die Leistungen von IBV-Sprachreisen umfassen grundsätzlich nur den Sprachunterricht sowie die Unterkunft und Verpflegung während des Sprachschulaufenthaltes in der jeweils gebuchten Kategorie. Beförderungsleistungen, insbesondere Flugleistungen, sind in den Pauschalangeboten von IBV-Sprachreisen nicht enthalten und daher vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen.

VI. Leistungsänderungen

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von IBV-Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. IBV-Sprachreisen hat den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

2. Im Falle einer notwendigen erheblichen Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IBV-Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch IBV-Sprachreisen über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen. Diese Erklärung über die Leistungsänderung muss unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund gegenüber dem Kunden abgegeben werden.

3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

VII. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IBV-Sprachreisen. Der Kunden hat den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so entfällt der Anspruch auf den Reisepreis. IBV-Sprachreisen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bestimmt sich pauschal nach der Nähe des Zeitpunktes des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn wie folgt:

  • Rücktritt bis 31 Tage vor vorgesehenem Reisebeginn: 10% des Reisepreises
  • Rücktritt am 30. bis 16. Tag vor vorgesehenem Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • Rücktritt am 15. bis 5. Tag vor vorgesehenem Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • Rücktritt am 4. Tag vor vorgesehenem Reisebeginn oder später: 90% des Reisepreises.

 

Tritt der Kunde die Reise nicht an, ohne eine Kündigungserklärung abzugeben, so beträgt die Entschädigung gleichfalls 90% des Reisepreises.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, IBV-Sprachreisen nachzuweisen, dass die durch seinen Rücktritt ersparten Aufwendungen sowie die hierdurch möglich gewordene anderweitige Verwendung der freigewordenen Reiseleistungen eine geringere Entschädigung oder überhaupt keine Entschädigung rechtfertigen.

3. Bei Umbuchungen auf Wunsch des Kunden wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 50,- pro Person erhoben.

4. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IBV-Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde von IBV-Sprachreisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von IBV-Sprachreisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. IBV-Sprachreisen erstattet dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an IBV-Sprachreisen zurückerstattet worden sind.

IX. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

1. IBV-Sprachreisen kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin bzw. die Rücktrittsfrist werden in der Buchungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben im Reiseprospekt oder in der Reiseausschreibung verwiesen.
  2. Ein Rücktritt durch IBV-Sprachreisen ist nur bis 4 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
  3. IBV-Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  4. Der Kunde kann bei Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn IBV-Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts durch IBV-Sprachreisen ihr schriftlich gegenüber geltend zu machen.

2. IBV-Sprachreisen kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der  Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von IBV-Sprachreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IBV-Sprachreisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. IBV-Sprachreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

X. Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl IBV-Sprachreisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann IBV-Sprachreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist IBV-Sprachreisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

XI. Gewährleistung

1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. IBV-Sprachreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. IBV-Sprachreisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, IBV-Sprachreisen den Mangel anzuzeigen.

3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet IBV-Sprachreisen innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dem Kunden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IBV-Sprachreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Durch die Kündigung verliert IBV-Sprachreisen den Anspruch auf den Reisepreis. IBV-Sprachreisen kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen, deren Höhe sich bezogen auf den ursprünglichen Reisepreis danach bemisst, wie der Wert dieser Leistungen im Verhältnis geringer ist als der Wert der ursprünglichen Gesamtreise. Eine solche Entschädigung schuldet der Kunde allerdings nicht, soweit diese Leistungen in Folge der Aufhebung des Vertrags für den Kunden kein Interesse haben.

4. Schadenersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den IBV-Sprachreisen nicht zu vertreten hat.

 

XII. Widerrufsrecht für Verbraucher

Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen.

 

XIII Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden durch IBV-Sprachreisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist die Haftung von IBV-Sprachreisen für vertragliche Schadensersatzansprüche, die sich nicht auf Körperschäden beziehen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Das selbe gilt, soweit IBV-Sprachreisen für solche Schäden lediglich wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen (Leistungsträgers wie z. B. Schule) haftet.

Auch für Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung, die sich auf Sachschäden beziehen, ist die Haftung von IBV-Sprachreisen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begründet sind.

XIV. Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und IBV-Sprachreisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder IBV-Sprachreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XV. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

IBV-Sprachreisen steht dafür ein, Staatsangehörige der BRD, dem Land in dem die Reisen angeboten werden, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation seitens IBV-Sprachreisen bedingt sind.

XVI. Reiseversicherungen

Für die eigene Sicherheit des Kunden empfiehlt  IBV-Sprachreisen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Rücktransportkostenversicherung bzw. eines Reiseversicherungs-Paketes.

XVII. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss EU-Rechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Gerichtsstand ist Sitz von IBV-Sprachreisen.

 

(Als berufliche Weiterbildung/ Bildungsurlaub -BFG-  vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anerkannt!)

 

....mit netten Leuten unterwegs!